Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
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- Bezirksamt Spandau
- Straßen- und Grünflächenamt
- Otternbuchtstraße 35 , 13599 Berlin
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Postanschrift13578 Berlin
- Tel.: (030) 90279-2721
- Fax: (030) 90279-2016
- E-Mail: sga@ba-spandau.berlin.de
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Öffnungszeiten
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9:00 bis 12:00 Uhr
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Dienstag
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9:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag
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9:00 bis 12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
und nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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U Paulsternstr.
- 139
- N7
- N39
- 339
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U Paulsternstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern beantragen
Es ist verboten, Hindernisse auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Darüber hinaus ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
- Eventuell am Fahrradständer vorhandene Werbeflächen für Eigenwerbung dürfen 25 cm Höhe und die Breite des Fahrradständers (maximal jedoch 100 cm) nicht überschreiten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Bitte im jeweiligen Bezirksamt erfragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Austellen von Fahrradständern
Bitte stellen Sie den Antrag online. -
Ort, Zeitraum und Details der Nutzung
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort
Gebühren
gestaffelt, bitte erfragen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur in dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
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