Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Dienstag

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Mittwoch

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Donnerstag

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Freitag

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Samstag

      keine
  • Sonntag

      keine

Hinweis für Terminkunden

Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)

Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)

Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation

Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund, oder ein Hund, der aufgrund seiner Gefährlichkeit einen Maulkorbzwang angeordnet bekommen hat, aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbpflicht befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.

Voraussetzungen

  • Erkrankung des Hundes
    Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet.
  • Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
    Der Hund darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bzw. die Gefahr, die von dem Hund ausgeht, darf nicht größer sein, als das medizinische Leiden des Hundes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
    Sie erhalten den Antrag auf Anfrage in der für Sie zuständigen Behörde.
  • Angaben zum Hund
    • Hunderasse/Kreuzung
    • Chipnummer
  • Angaben zur Tierärztin / zum Tierarzt
  • Tierärztliches Attest
    Bescheinigung einer/s praktizierenden Tierärztin oder Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte. Das Attest sollte maximal einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt worden sein.
  • ggf. zusätzliche amtstierärztliche Bewertung
    Bei unklaren oder kritischen Fällen (z.B. wenn Vorfälle vorliegen) kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung in der zuständigen Behörde erfolgen. Hierfür haben Sie unter Setzung eines Termins ihren Hund bei der zuständigen Behörde vorzuführen. Die Behörde wird im entsprechendem Fall gemäß Ihrer Kontaktdaten mit Ihnen in Kontakt treten.

Formulare

  • Antrag wird auf Anfrage in der Behörde ausgehändigt

Gebühren

  • 15,00 Euro: Erstantrag
  • 10,00 Euro: Verlängerung

Chat

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