Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Boddinstraße 34 , 12053 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-53732
- E-Mail: vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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siehe Hinweis für Terminkunden
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Dienstag
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siehe Hinweis für Terminkunden
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Mittwoch
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siehe Hinweis für Terminkunden
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Donnerstag
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siehe Hinweis für Terminkunden
-
Freitag
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siehe Hinweis für Terminkunden
-
Samstag
-
keine
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Sonntag
-
keine
Hinweis für Terminkunden
Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)
Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)
Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Neukölln
- S45
- S46
- S42
- S47
-
S+U Hermannstr.
- S45
- S46
- S42
- S47
- S41
-
S+U Neukölln
-
U-Bahn
-
U Grenzallee
- U7
-
S+U Neukölln
- U7
-
S+U Hermannstr.
- U8
-
U Grenzallee
-
Bus
-
U Grenzallee
- 171
- N7
- 246
-
U Grenzallee/Jahnstr.
- 171
- N7
-
Lahnstr./U Neukölln
- 171
- N7
- 246
- 377
-
Naumburger Str.
- 246
- 377
-
Eduard-Müller-Platz
- 246
- 377
- N77
-
U Grenzallee
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund, oder ein Hund, der aufgrund seiner Gefährlichkeit einen Maulkorbzwang angeordnet bekommen hat, aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbpflicht befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.
Voraussetzungen
-
Erkrankung des Hundes
Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet. -
Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
Der Hund darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bzw. die Gefahr, die von dem Hund ausgeht, darf nicht größer sein, als das medizinische Leiden des Hundes.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
Sie erhalten den Antrag auf Anfrage in der für Sie zuständigen Behörde. -
Angaben zum Hund
- Hunderasse/Kreuzung
- Chipnummer
- Angaben zur Tierärztin / zum Tierarzt
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Tierärztliches Attest
Bescheinigung einer/s praktizierenden Tierärztin oder Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte. Das Attest sollte maximal einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt worden sein. -
ggf. zusätzliche amtstierärztliche Bewertung
Bei unklaren oder kritischen Fällen (z.B. wenn Vorfälle vorliegen) kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung in der zuständigen Behörde erfolgen. Hierfür haben Sie unter Setzung eines Termins ihren Hund bei der zuständigen Behörde vorzuführen. Die Behörde wird im entsprechendem Fall gemäß Ihrer Kontaktdaten mit Ihnen in Kontakt treten.
Formulare
- Antrag wird auf Anfrage in der Behörde ausgehändigt
Gebühren
- 15,00 Euro: Erstantrag
- 10,00 Euro: Verlängerung