Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation am Standort Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-7371
- Fax: (030) 90277-7372
- E-Mail: vetleb@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Amtstierärztliche Sprechzeiten (Reiseattest, Anmeldung Listenhund etc.):
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 184 Rathaus Tempelhof
- U-Bahn
-
- U6 Alt-Tempelhof
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Termine nach vorheriger Vereinbarung.E-Mail an Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund, oder ein Hund, der aufgrund seiner Gefährlichkeit einen Maulkorbzwang angeordnet bekommen hat, aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbpflicht befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.
Voraussetzungen
-
Erkrankung des Hundes
Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet. -
Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
Der Hund darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bzw. die Gefahr, die von dem Hund ausgeht, darf nicht größer sein, als das medizinische Leiden des Hundes.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
Sie erhalten den Antrag auf Anfrage in der für Sie zuständigen Behörde. -
Angaben zum Hund
- Hunderasse/Kreuzung
- Chipnummer
- Angaben zur Tierärztin / zum Tierarzt
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Tierärztliches Attest
Bescheinigung einer/s praktizierenden Tierärztin oder Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte. Das Attest sollte maximal einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt worden sein. -
ggf. zusätzliche amtstierärztliche Bewertung
Bei unklaren oder kritischen Fällen (z.B. wenn Vorfälle vorliegen) kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung in der zuständigen Behörde erfolgen. Hierfür haben Sie unter Setzung eines Termins ihren Hund bei der zuständigen Behörde vorzuführen. Die Behörde wird im entsprechendem Fall gemäß Ihrer Kontaktdaten mit Ihnen in Kontakt treten.
Formulare
- Antrag wird auf Anfrage in der Behörde ausgehändigt
Gebühren
- 15,00 Euro: Erstantrag
- 10,00 Euro: Verlängerung