Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung am Standort Finanzamt Zehlendorf

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Zehlendorf/Eiche: X10, M48, 101, 112, 118, 184, 285, 623,
S-Bahn
  • Zehlendorf: S1

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung

In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.

Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
  • Eintragung von Kinderfreibeträgen
  • Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
  • Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
  • Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden (Steuerklasse II)
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor

Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.

Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.

Voraussetzungen

  • Fristen
    Änderungen der ELStAM können beantragt werden
    • ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
    • bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
    Die entsprechenden Formulare folgen unten.
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
    (bei persönlicher Vorsprache)
  • Ggf. Vollmacht des Ehegatten
    Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt.
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Gebühren

Gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes.

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