Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung am Standort Finanzamt Zehlendorf
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Kontakt
- Finanzamt Zehlendorf
- Finanzamt Zehlendorf
- Martin-Buber-Str. 20/21 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 9024 25-0
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Öffnungszeiten
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geschlossen
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Dienstag
-
08:00-14:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
12:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Zehlendorf/Eiche: X10, M48, 101, 112, 118, 184, 285, 623,
- S-Bahn
-
- Zehlendorf: S1
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung
In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
- Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
- Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
Voraussetzungen
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Fristen
Änderungen der ELStAM können beantragt werden
• ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
• bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular
Die entsprechenden Formulare folgen unten. -
Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
(bei persönlicher Vorsprache) -
Ggf. Vollmacht des Ehegatten
Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt. - Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
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