Straßensondernutzung - Kellerlicht- und Biereinwurfschacht am Standort Straßen- und Grünflächenamt
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-6521
- Fax: (030) 90296-776521
- E-Mail: sga@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
S Friedrichsfelde Ost
-
U-Bahn
-
Bus
-
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde 60
-
Tram
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
Alfred-Kowalke-Str.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
S Friedrichsfelde Ost
- 27
- 37
- M17
- 21
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Kellerlicht- und Biereinwurfschacht
Die Herstellung und Nutzung von Einwurfschächten, Kellerschächten, Sockeln, Fundamenten von Bauten und Einfriedungen, Pfeilerverstärkungen u.ä. sowie von Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger im Straßengrund stellen - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.
Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloser Antrag des Bauherrn (Eigentümers) mit Lageplan und Außmaß der Nutzung und Angabe des Nutzungsbeginns. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Nutzungsbeginn einzureichen.
Formulare
Gebühren
- 120,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 23,00 Euro je Jahr/m² Fläche je Anlage Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.