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Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
велика карта Контакт
- Bezirksamt Pankow
- Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
- Darßer Straße 203 , 13088 Berlin
- Тел.: (030) 90295 -0
- Факс: (030) 90295 8629
- E-Mail: sondernutzung@ba-pankow.berlin.de
- Інтернет сторінка
- Zuständigkeiten
години роботи
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09:00-12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Schwarzelfenweg
- 255
-
Darßer Str./Roelckestr.
- 255
-
Nüßlerstr./Feldtmannstr.
- 255
- 259
-
Roelckestr./Nüßlerstr.
- 255
-
Gehringstr.
- 255
- 259
-
Schwarzelfenweg
-
Tram
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 18
- 27
-
Berlin, Pasedagplatz
варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen
Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Режим онлайн
Передумови
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Необхідні документи
-
Antrag auf Sondernutzung zur Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.
Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.
Формуляри
збори
- 80,00 bis 1.200,00 Euro: Verwaltungsgebühr
- 12,50 Euro: zusätzlich je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
- 750,00 Euro: zusätzlich je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Nutzung ist in dem Bezirk zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.