Aktuelle Sprache: ru
Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen в месте Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
большая карта Контакт
- Bezirksamt Pankow
- Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
- Darßer Straße 203 , 13088 Berlin
- Тел.: (030) 90295 -0
- Факс: (030) 90295 8629
- E-Mail: sondernutzung@ba-pankow.berlin.de
- Домашняя страница
- Zuständigkeiten
Время работы
-
-
09:00-12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Транспорт
-
Bus
-
Schwarzelfenweg
- 255
-
Darßer Str./Roelckestr.
- 255
-
Nüßlerstr./Feldtmannstr.
- 255
- 259
-
Roelckestr./Nüßlerstr.
- 255
-
Gehringstr.
- 255
- 259
-
Schwarzelfenweg
-
Tram
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 18
- 27
-
Berlin, Pasedagplatz
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen
Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sondernutzung zur Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.
Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.
Формы
Гонорары
- 80,00 bis 1.200,00 Euro: Verwaltungsgebühr
- 12,50 Euro: zusätzlich je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
- 750,00 Euro: zusätzlich je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr
Законодательная база
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Nutzung ist in dem Bezirk zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.