Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

  • Bezirksamt Neukölln
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Gradestraße 36 12347 Berlin
  • Postanschrift
    Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Team technische Sondernutzung
  • Tel.: (030) 90239-4109
  • Fax: (030) 90239-3757

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Gradestraße/ Tempelhofer Weg: M46, 170

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Baugerüst

Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung")

Gebühren

  • 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
  • Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.

Chat

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