Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßen- und Grünflächenamt
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Straßen- und Grünflächenamt
- Gradestraße 36 , 12347 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
- Team technische Sondernutzung
- Tel.: (030) 90239-4109
- Fax: (030) 90239-3757
- E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Ansprechpartner
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Gradestraße/ Tempelhofer Weg: M46, 170
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Baugerüst
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Gebühren
- 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
- Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.