Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2 , 12681 Berlin
- Frau Zellin
- Tel.: (030) 90293-6552
- Fax: (030) 90293-6555
- E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
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-
15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
Bus
-
S Mehrower Allee
- 197
- X69
- N96
-
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
- X54
-
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 154
- 197
- X54
-
S Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Baugerüst
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Gebühren
- 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
- Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.