Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau
- Neue Krugallee 4 , 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-5501
- Fax: (030) 90297-5596
- E-Mail: SGA-Tief@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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bis Freitag: nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Baugerüst
Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Gebühren
- 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
- Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.