Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung am Standort Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang von Hofseite / Parkplatz

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung

Die Einrichtung von Baustellen (Lagerung von Baumaterialien, Container, Bauwagen, Toiletten, Bauzaun, gemeinsam auf einer Fläche) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Davon ausgenommen ist die Inanspruchnahme der Straße auf Gehwegen (bei Containern auch am Fahrbahnrand außerhalb von Halteverbotsbereichen) im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen auf Anliegergrundstücken bis zu 10 Tagen und 10 m² (Anliegergebrauch).

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzung durch Flächen zur Einrichtung von Baustellen
    (Online-Abwicklung)

Gebühren

Verwaltungsgebühren:

  • 80,00 bis 200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis zu einer Größe von 100 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
  • 150,00 bis 650,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 101 m² bis zu 500 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
  • 600,00 bis 1.200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 501 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland

Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.

Sondernutzungsgebühren:
  • 2,00 bis 7,50 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren (je nach Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße, der Örtlichkeit und der Wertstufe)
  • 4,00 bis 20,00 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren bei Überschreitung der in der ersten Sondernutzungserlaubnis festgelegten Nutzungszeit

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb von drei Monaten.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.

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