Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Straßen- und Grünflächenamt
- Gradestraße 36 , 12347 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
- Team technische Sondernutzung
- Tel.: (030) 90239-4109
- Fax: (030) 90239-3757
- E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Ansprechpartner
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Gradestraße/ Tempelhofer Weg: M46, 170
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung
Die Einrichtung von Baustellen (Lagerung von Baumaterialien, Container, Bauwagen, Toiletten, Bauzaun, gemeinsam auf einer Fläche) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sicherheitsleistung
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Sicherheitsleistung gefordert. Erst nach Eingang der Sicherheitsleistung kann die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sondernutzung durch Flächen zur Einrichtung von Baustellen
(Online-Abwicklung)
Gebühren
Verwaltungsgebühren:
- 80,00 bis 200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis zu einer Größe von 100 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
- 150,00 bis 650,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 101 m² bis zu 500 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
- 600,00 bis 1.200,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab einer Größe von 501 m² Gesamtfläche auf öffentlichem Straßenland
Sondernutzungsgebühren:
- 2,00 bis 7,50 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren (je nach Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße, der Örtlichkeit und der Wertstufe)
- 4,00 bis 20,00 Euro: je Monat/m² Sondernutzungsgebühren bei Überschreitung der in der ersten Sondernutzungserlaubnis festgelegten Nutzungszeit
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb von drei Monaten.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.