Haltverbot für Umzüge am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Straßen- und Grünflächenamt - Sondernutzungen
- Darßer Straße 203 , 13088 Berlin
- Tel.: (030) 90295 -0
- Fax: (030) 90295 8629
- E-Mail: sondernutzung@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Schwarzelfenweg
- 255
-
Darßer Str./Roelckestr.
- 255
-
Nüßlerstr./Feldtmannstr.
- 255
- 259
-
Roelckestr./Nüßlerstr.
- 255
-
Gehringstr.
- 255
- 259
-
Darßer Str./Piesporter Str.
- 154
- X54
-
Rathaus Weißensee
- 156
- X54
- 255
- 259
-
Neumagener Str.
- 156
- X54
-
Piesporter Str.
- 156
- X54
-
Berlin, Pasedagplatz
- 156
- 158
- N50
- X54
-
Schwarzelfenweg
-
Tram
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
-
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
-
Betriebshof Weißensee
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
Falkenberger Str./Berliner Allee
- 12
- 27
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
Buschallee
- 27
- M4
-
Berlin, Sulzfelder Str.
- 27
- M4
-
Giersstr.
- M4
-
Hansastr./Buschallee
- M4
- 27
-
Weißer See
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
Stadion Buschallee/Hansastr.
- M4
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Berlin, Pasedagplatz
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Haltverbot für Umzüge
Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
Gebühren
21,00 Euro Mindestgebühr: je nach Umfang und Dauer
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk das Halteverbot aufgestellt werden soll. Hinweis: In einigen Bezirken gehört die Straßenverkehrsbehörde zum Ordnungsamt, in anderen finden Sie diese beim Straßen- und Grünflächenamt.