Haltverbot für Umzüge am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Haltverbot für Umzüge

Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Gebühren

21,00 Euro Mindestgebühr: je nach Umfang und Dauer

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk das Halteverbot aufgestellt werden soll. Hinweis: In einigen Bezirken gehört die Straßenverkehrsbehörde zum Ordnungsamt, in anderen finden Sie diese beim Straßen- und Grünflächenamt.

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