Haltverbot für Umzüge am Standort Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Straßenverkehrsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Straßenverkehrsbehörde
- Gradestraße 36 , 12347 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-2181
- Fax: (030) 90239- 3850
- E-Mail: svb@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Sprechzeiten 09:00 – 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung:
Baustellen, Container und kurzzeitige Halteverbote unter:
030-90239 -4191, -4162 und -4193.
Schwerbehindertenangelegenheiten und Dauermaßnahmen unter:
030-90239 -4194, -2878 und -2624.
Fahrradstraßen, Elektrosäulen, 2. Rettungsweg etc. unter:
030-90239 -4505.
Parkausweis für Handwerker unter: 030-90239 2022 und -2664.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Gradestraße: M46, 170
- U-Bahn
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- Parchimer Allee: U7
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Haltverbot für Umzüge
Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
Gebühren
21,00 Euro Mindestgebühr: je nach Umfang und Dauer
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk das Halteverbot aufgestellt werden soll. Hinweis: In einigen Bezirken gehört die Straßenverkehrsbehörde zum Ordnungsamt, in anderen finden Sie diese beim Straßen- und Grünflächenamt.