Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen в месте Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuelle Information zum IT-Ausfall in der Berliner Verwaltung

Stand: 07. Oktober 2026
Aufgrund eines Hackerangriffs auf die IT-Systeme des Landes Berlin sind zentrale Fachverfahren derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Dies betrifft auch die zuständigen Senatsverwaltungen, die diese Verfahren betreiben und warten. Dadurch können aktuell einige Dienstleistungen der Berliner Verwaltung nur eingeschränkt angeboten werden.
Eingeschränkte Möglichkeiten im Liegenschaftskataster
• Fortführungen der Katasterdaten (z. B. Zerlegung von Flurstücken, Grenzherstellungen, Verschmelzungen) sind möglich, allerdings können aktuell keine Veränderungen an das Grundbuch übermittelt werden.
• Übernahme von Gebäudevermessungsschriften kann nur eingeschränkt erfolgen.

Nächste Schritte
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung arbeitet mit Hochdruck daran, die IT-Systeme wiederherzustellen und die Fachverfahren so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen. Sobald sich der Sachstand ändert, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und danken für Ihre Geduld.

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über die Rampe an der rechten Gebäudeseite

Время работы

  • Понедельник

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Вторник

      09:00-12:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Среда

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Четверг

      15:00-18:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Пятница

      nach telefonischer Vereinbarung

Транспорт

Варианты оплаты

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen

Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Das zuständige Vermessungsamt prüft die Voraussetzungen für die Antragstellung.
3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch das Vermessungsamt eine Verschmelzung der Flurstücke.
4. Im Anschluss erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über die Flurstücksverschmelzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Требования

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Flurstücksverschmelzung
    Online möglich oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
    • Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
  • Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen
  • Bei Vertretung: beglaubigte Vollmacht
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Berechtigungsnachweis
  • Bei juristischen Personen: Nachweise
    Nachweise sind zum Beispiel:
    • Handelsregisterauszug,
    • Gewerbeschein,
    • Anmeldung beim Finanzamt,
    • Vereinsregisterauszug
    • oder Nachweis der Registrierung bei einer Kammer

Гонорары

keine

Законодательная база

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • ca. 2 Wochen
  • In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.