Hördiagnostik bei Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Vorliegen einer Hörstörung und Beratung/Betreuung von Familien mit hörbehinderten Kindern
Umfassende Untersuchung/Beratung/Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Vorliegen einer oder Verdachtauf eine Hörstörung, zum Ausschluss einer Hörstörung bei Sprachentwicklungsverzögerung, bei Verdacht auf Vorliegen einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS), bei Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit in der Familie.
Je nach Notwendigkeit können folgende Untersuchungen bzw. Maßnahmen durchgeführt werden:
Spielaudiometrie
Sprachaudiometrie
BERA
Je nach Notwendigkeit können folgende Untersuchungen bzw. Maßnahmen durchgeführt werden:
- HNO-ärztliche Untersuchung und Befunderstellung
- Neugeborenen Hörscreening
- Durchführung altersentsprechender subjektiver Hörtests, wie z.B.
Spielaudiometrie
Sprachaudiometrie
- Durchführung objektiver Hörtests, wie z.B.
BERA
- Interdisziplinäre Diagnostik der auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsleistungen
- Einleitung einer Hörgeräteversorgung sowie regelmäßige Nachuntersuchungen hörbehinderter Kinder
- Beratung zur Versorgung mit einem Cochlea Implantat und Vermittlung an operative und rehabilitative Einrichtungen
- Hörgeschädigtenpädagogische Frühbetreuung hörbehinderter Kinder und ihrer Familien
- Logopädische Diagnostik von hörbehinderten Kindern und Beratung ihrer Familien
- Psychologische Diagnostik von hörbehinderten Kindern und Beratung ihrer Familien
- Sozialrechtliche Beratung von Familien hörbehinderter Kinder und Einleitung sozialer Hilfen
- Beratung gehörloser Familien unter Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers
Voraussetzungen
- Terminvergabe nur nach telefonischer Rücksprache
- Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren
Erforderliche Unterlagen
-
Gelbes U-Heft
Vorsorgeheft des Kindes -
Ärztliche Befunde
Wichtige Informationen zur Genese des Kindes - therapeutische oder schulische Berichte
-
Schwerbehindertenausweis
falls bereits vorhanden -
Hörhilfen
falls bereits vorhanden
Gebühren
keine
ohne Überweisungsschein
ohne Krankenversichertenkarte
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Abhängig von der Fragestellung
ca. 1 bis 3 Stunden