Hördiagnostik bei Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Vorliegen einer Hörstörung und Beratung/Betreuung von Familien mit hörbehinderten Kindern am Standort Gesundheitsamt – Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche (Friedrichshain)

Öffnungszeiten
sowie nach telefonischer Vereinbarung
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Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche befindet sich auf der Rückseite des Bürodienstgebäudes Petersburger Str. 86 – 90, 10247 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Hördiagnostik bei Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Vorliegen einer Hörstörung und Beratung/Betreuung von Familien mit hörbehinderten Kindern
Umfassende Untersuchung/Beratung/Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Vorliegen einer oder Verdachtauf eine Hörstörung, zum Ausschluss einer Hörstörung bei Sprachentwicklungsverzögerung, bei Verdacht auf Vorliegen einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS), bei Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit in der Familie.
Je nach Notwendigkeit können folgende Untersuchungen bzw. Maßnahmen durchgeführt werden:
- HNO-ärztliche Untersuchung und Befunderstellung
- Neugeborenen Hörscreening
- Durchführung altersentsprechender subjektiver Hörtests, wie z.B.
Spielaudiometrie
Sprachaudiometrie
- Durchführung objektiver Hörtests, wie z.B.
BERA
- Interdisziplinäre Diagnostik der auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsleistungen
- Einleitung einer Hörgeräteversorgung sowie regelmäßige Nachuntersuchungen hörbehinderter Kinder
- Beratung zur Versorgung mit einem Cochlea Implantat und Vermittlung an operative und rehabilitative Einrichtungen
- Hörgeschädigtenpädagogische Frühbetreuung hörbehinderter Kinder und ihrer Familien
- Logopädische Diagnostik von hörbehinderten Kindern und Beratung ihrer Familien
- Psychologische Diagnostik von hörbehinderten Kindern und Beratung ihrer Familien
- Sozialrechtliche Beratung von Familien hörbehinderter Kinder und Einleitung sozialer Hilfen
- Beratung gehörloser Familien unter Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers
Voraussetzungen
- Terminvergabe nur nach telefonischer Rücksprache
- Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren
Erforderliche Unterlagen
-
Gelbes U-Heft
Vorsorgeheft des Kindes
-
Ärztliche Befunde
Wichtige Informationen zur Genese des Kindes
- therapeutische oder schulische Berichte
-
Schwerbehindertenausweis
falls bereits vorhanden
-
Hörhilfen
falls bereits vorhanden
Gebühren
ohne Überweisungsschein
ohne Krankenversichertenkarte
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 bis 3 Stunden
Hinweise zur Zuständigkeit
Wir arbeiten überbezirklich!
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Gesundheitsamt – Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche (Friedrichshain)