Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden ("Rückgabe"). Ein Grund für einen solchen Schritt kann die Ausübung eines anderen Berufes (z.B. nach Zweitstudium) sein oder die Tätigkeit wird, z.B. aus Altersgründen, nicht mehr ausgeübt. Mit dem Verzicht auf die Approbation wird sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung aufgegeben.
Der Verzicht auf Approbation kann nur gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erklärt werden.