Opfer - Fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
Sie können fürsorgerische Leistungen erhalten, wenn Ihnen ein Grad der Schädigung nach einem der Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) zuerkannt wurde. Gleiches gilt, wenn Sie eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten.
Wer kann Leistungen erhalten?
Die Unterstützung bezieht sich zum einen auf existenzsichernde Leistungen, wie z.B.
• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfe in besonderen Lebenslagen
• Erziehungsbeihilfen
Zum anderen können Leistungen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit gewährt werden, wie z.B.
• Erholungshilfe
• Hilfe zur Pflege
• Essen auf Rädern
Wer kann Leistungen erhalten?
Die Unterstützung bezieht sich zum einen auf existenzsichernde Leistungen, wie z.B.
• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfe in besonderen Lebenslagen
• Erziehungsbeihilfen
Zum anderen können Leistungen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit gewährt werden, wie z.B.
• Erholungshilfe
• Hilfe zur Pflege
• Essen auf Rädern
Voraussetzungen
- Vorlage des Anerkennungsbescheides nach einem der Gesetze des SER
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Anerkennungsbescheid
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Impfgeschädigte
- Zivildienstgesetz (ZDG) für Zivildienstbeschädigte
- Häftlingshilfegesetz (HHG) für Haftgeschädigte
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) für Opfer von SED-Unrecht
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) für Opfer von SED-Unrecht
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.