Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Voraussetzungen
- Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
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Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
(nicht älter als drei Monate)
Formulare
Gebühren
85,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Erläuterungen zum Führen der Berufsbezeichnung und Ansprechpartnerin
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (EU/EWR/Schweiz) als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in beantragen
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Drittstaat) als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in beantragen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt.