Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in am Standort Lageso - Turmstraße

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Temporäre Abschaltung der Online-Bezahlfunktion am 22.07.2026 05:00-11:00

Für Umbauarbeiten am landesweiten IKT-Basisdienst ePayment ist eine geplante Unterbrechung erforderlich. Diese findet am Mittwoch, 22.07.2026, 05.00 - 11.00 Uhr statt. In dieser Zeit können keine gebührenpflichtigen Online-Anträge eingereicht werden, da die elektronischen Zahlungsarten online nicht zur Verfügung stehen.

Zahlungsmöglichkeiten vor Ort in Behörden sind nicht betroffen.

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
  • Lageso - Turmstraße
  • Turmstr. 21/Haus A 10559 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
  • Tel.: (030) 90229-0
  • Fax: -

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in

Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
    Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
    (nicht älter als drei Monate)

Gebühren

85,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt.