325435
99150047001000
Approbation/ggf. Berufserlaubnis als Apotheker - Erteilung - bei abgeschlossener pharmazeutischer Ausbildung im Ausland
Erteilung einer Approbation/Berufserlaubnis als Apothekerin / Apotheker an Personen, die ihre pharmazeutische Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
Voraussetzungen
-
Eine im Ausland abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung, die mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist oder ein gleichwertiger Kenntnisstand
Die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes ist ggf. durch eine Prüfung nachzuweisen -
Gesundheitliche Eignung
-
Nachweis der Zuverlässigkeit und Würdigkeit für die Ausübung des Apothekerberufs
-
Ausreichende Deutschkenntnisse der Stufe B 2
-
Fachsprachentest
-
Nachweis der Zuständigkeit
Erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin
(z.B. Einstellungszusage, Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin/
ggf. Hauptwohnsitz, Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen) - Antrag
- Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
- Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
-
Geburtsurkunde
(bei Namensänderung, z.B. durch Heirat auch diese Urkunde)
-
Amtliches Führungszeugnis aus Deutschland Beleg-Art "0"
(bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
-
Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung
der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes ggf. des Studienlandes (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
-
Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
-
Ärztliche Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Arztes
(bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
-
Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (Europäische Union)
(siehe Checkliste für Personen mit EU-Ausbildung)
-
Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (Drittstaat)
(siehe Checkliste für Personen mit Drittstaaten-Ausbildung)
-
Zertifikat B 2 über Kenntnisse der deutschen Sprache
(von telc, TestDaF oder Goethe-Institut - nicht älter als 3 Jahre)
- Fachsprachentest - Stufe C 1 (Apothekerkammer Berlin)
- Promotionsurkunde (wenn vorhanden)
-
Wichtig:
Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
Formulare
Gebühren
Personen mit EU-Ausbildung: 192,00 Euro
Personen mit Drittstaatenausbildung und Berufserlaubnis im Land Berlin: 271,00 Euro
Personen mit Drittstaatenausbildung ohne Berufserlaubnis im Land Berlin: 350,00 Euro
Personen mit Drittstaatenausbildung und Berufserlaubnis im Land Berlin: 271,00 Euro
Personen mit Drittstaatenausbildung ohne Berufserlaubnis im Land Berlin: 350,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Approbation wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)