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Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in - wenn staatliche Prüfung in Berlin abgelegt
Erteilung einer Approbation als Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut
Voraussetzungen
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Eine in Berlin abgeschlossene Ausbildung als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in
(unter "Formulare")
- Zeugnis über die staatliche Prüfung
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Identitätsnachweis
gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Namensänderungsurkunde
Wenn sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisse über die staatliche Prüfung geändert hat.
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Amtliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.
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Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
(unter "Formulare")
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Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
(unter "Formulare")
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Monat sein. - Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
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Promotionsurkunde
falls vorhanden
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Bescheinigung der Psychotherapeutenkammer
Wenn bereits eine Tätigkeit als Psychotherapeutin / Psychotherapeut ausgeübt wurde.
Formulare
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Gebühren
139,00 Euro