Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in - wenn staatliche Prüfung in Berlin abgelegt

Erteilung einer Approbation als Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut

Voraussetzungen

  • Eine in Berlin abgeschlossene Ausbildung als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in
    (unter "Formulare")
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung
  • Identitätsnachweis
    gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Namensänderungsurkunde
    Wenn sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisse über die staatliche Prüfung geändert hat.
  • Amtliches Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    (unter "Formulare")
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
    (unter "Formulare")
    Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Monat sein.
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
  • Promotionsurkunde
    falls vorhanden
  • Bescheinigung der Psychotherapeutenkammer
    Wenn bereits eine Tätigkeit als Psychotherapeutin / Psychotherapeut ausgeübt wurde.

Gebühren

139,00 Euro

Für Sie zuständig