Approbation als Apotheker - Erteilung - wenn Pharmazeutische Prüfung in Berlin abgelegt
Erteilung einer Approbation als Apothekerin / Apotheker
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Eine in Berlin abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
- Amtliches Führungszeugnis
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Namensänderungsurkunde (wenn sich der Name nach Ablegung der Prüfung geändert hat)
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
- Promotionsurkunde (wenn vorhanden)
- Bescheinigung der Apothekerkammer, wenn bereits eine pharmazeutische Tätigkeit ausgeübt wurde
Formulare
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker (Prüfung im Land Berlin)
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Gebühren
139,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Approbation wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.