Grundsteuer - Festsetzung am Standort Finanzamt Prenzlauer Berg
(zuständig für Pankow - Nur für den Ortsteil Prenzlauer Berg)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus bleiben die Finanzämter bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Für Ihre Anliegen nehmen Sie bitte vorrangig Kontakt über ELSTER Online, per E-Mail oder telefonisch zum Finanzamt auf.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Grundsteuer - Festsetzung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird in Berlin durch das Finanzamt, in dessen Amtsbezirk das Grundstück liegt festgesetzt und eingezogen. Steuerpflichtig ist der Grundstückseigentümer.
Maßgebend für die Steuerschuldnerschaft sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres.
Nach diesem Stichtagsprinzip wirken sich Veränderungen am Eigentum erst zum 1. Januar des Folgejahres aus. Die Grundsteuerschuldnerschaft geht also nicht gleichzeitig mit dem bürgerlich-rechtlichen (Eintragung im Grundbuch) oder wirtschaftlichen Eigentum (Wechsel von Nutzen und Lasten) auf den Erwerber über, sondern erst zum folgenden 1. Januar. Bis dahin wird die Grundsteuer gemäß nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Bleibt eine fällige Zahlung aus, wendet sich das Finanzamt daher zunächst mit einer Mahnung an die Person, die am 01. Januar Eigentümer war..
Der Hebesatz beträgt in Berlin z. Zt.
• 810% für Grundstücke, und
• 150% für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Voraussetzungen
-
• Grundstückseigentum
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.
Erforderliche Unterlagen
-
• Keine Unterlagen benötigt
Das Finanzamt wendet sich, falls erforderlich, direkt an den Grundstückseigentümer.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Amtsbezirk das Gründstück belegen ist.
Kontakt
Finanzamt Prenzlauer Berg
Nahverkehr
S-Bahn Landsberger Allee: S41, S42, S8, S85, S9
Bus Storkower Straße/Einkaufszentrum: 156
Tram S Landsberger Allee: M5, M6, M8