Steuerliche Abmeldung oder Ummeldung eines Unternehmens am Standort Finanzamt für Körperschaften I

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Öffnungszeiten

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  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Messe-Nord/ICC: X34, M49, 104, 139, 149
S-Bahn
  • Messe-Nord/ICC: S41, S42
U-Bahn
  • Kaiserdamm: U2

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Steuerliche Abmeldung oder Ummeldung eines Unternehmens

Es gibt für Sie die steuerliche Pflicht, bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung

  1. einer gewerblichen Tätigkeit,
  2. einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
  3. einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
  4. bei Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
  5. bei Auflösung einer Körperschaft
  6. bei Auflösung einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften)
das zuständige Finanzamt umgehend zu informieren.

Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse hat diese Mitteilung innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erfolgen. Gleiches gilt im Falle der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes.
Hierzu stellt die Finanzverwaltung des Landes Berlin einen Fragebogen zur vorläufigen oder endgültigen steuerlichen Ab- oder Ummeldung zur Verfügung. Diesen Vordruck erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zur Beschleunigung des Verfahrenssteht der Vordruck im Internet zum Download bereit.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Vordruck für die vorläufige/endgültige steuerliche Abmeldung/Ummeldung
  • Verträge, Beschlüsse
    Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit dem ausgefüllten Vordruck gemeinsam ein.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Vordruck bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt unter Angabe der bisher geltenden Steuernummer ein.

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