Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) am Standort Amt für Soziales - Ausbildungsförderung
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Amt für Soziales - Ausbildungsförderung
- Alt Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-8335
- Fax: (030) 90296-8699
- E-Mail: info.sozialamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
14:00 bis 18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
- S-Bahn
-
- S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
- Tram
-
- M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
- U-Bahn
-
- U 5 Friedrichsfelde
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Information des Amtes für Soziales hat erweiterte Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)
Die Dienstleistung umfasst:
- Beiträge zu den Kosten der Maßnahme
- bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Lebensunterhalt nach festgelegten Bedarfssätzen
- bei Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Kinderbetreuungszuschuss
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Staatsangehörigkeit
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfüllen.
-
persönliche Eignung
regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte -
Förderfähigkeit der Maßnahme beruflicher Aufstiegsfortbildung
ausgeschlossen sind Zertifizierungsmaßnahmen -
Eignung des Trägers der Fortbildungsmaßnahme
Zertifikat des Trägers muss vorhanden sein -
Förderfähigkeit der Fortbildung
- gemäß §§ 6, 11 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- die Gesamtmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- Abschluss Vollzeitmaßnahmen innerhalb von 36 Kalendermonaten
- Abschluss Teilzeitmaßnahmen innerhalb von 48 Kalendermonaten
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
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Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. -
Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Einkommensnachweise bzw. Erklärung der antragstellenden Person
Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum. -
Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Vermögensnachweise der antragstellenden Person
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz -
Einkommensnachweise des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung,
Leistungsbescheid, Rentenbescheid) - Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Geburtsurkunden eigener Kinder
-
Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der antragstellenden Person.
Zuständig für: Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Treptow-Köpenick