Ausbildungsförderung bei beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)

Die Dienstleistung umfasst:
  • Beiträge zu den Kosten der Maßnahme
  • bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Lebensunterhalt nach festgelegten Bedarfssätzen
  • bei Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme ggf. Zuschüsse zum Kinderbetreuungszuschuss
Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Fortbildung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
  • Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Einkommensnachweise bzw. Erklärung der antragstellenden Person
    Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
  • Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Vermögensnachweise der antragstellenden Person
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Einkommensnachweise des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung,
    Leistungsbescheid, Rentenbescheid)
  • Bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme Geburtsurkunden eigener Kinder
  • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
    Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

Formulare

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der antragstellenden Person.

Für Sie zuständig