Ausübung der Heilkunde - Erlaubnis am Standort Gesundheitsamt - Heilpraktikerbereich
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Gesundheitsamt - Heilpraktikerbereich
- Alfred-Kowalke-Str. 24 , 10315 Berlin
-
Postanschrift10360 Berlin
- Tel.: (030) 90296-7508
- Fax: (030) 90296-7515
- E-Mail: Heilpraktiker@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 – 12:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00 – 12:00 Uhr
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Freitag
-
09:00 – 12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- 108, 194
- S-Bahn
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- S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
- Tram
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- 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.
- U-Bahn
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- U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Ausübung der Heilkunde - Erlaubnis
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf der Erlaubnis nach den Regelungen des Heilpraktikergesetz.
Voraussetzungen
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Nachweis mindestens einer abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung
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Zuverlässigkeit
Insbesondere keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen. - gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
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Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
In Form einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Sicherstellung, dass die Ausübung der Heilkunde durch den/die Antragsteller*in keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die aufsuchenden Patienten/innen darstellen wird.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Es kann das im Internet als Download zur Verfügung gestellte Formblatt verwendet werden oder ein formloser Antrag gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:
- ein kurzgefasster Lebenslauf,
- eine beglaubigte Kopie des Schulabgangszeugnisses,
- ein aktueller Auszug aus dem Melderegister.
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Attest / Führungszeugnis
Das Gesundheitsamt fordert zu einem späteren Zeitpunkt von der Antragstellerin / dem Antragsteller
- ein aktuelles ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung,
- ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Gebühren
400,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
- Heilpraktikergesetz (HeilprG) vom 17.02.1939 in der jeweils gültigen Fassung
- 1. Durchführungsverordnung zum HeilprG vom 18.02.1939 in der jeweils gültigen Fassung
- Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) in der Fassung vom 25.05.2006
- Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst vom 11.12.2007
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (GesPflGebO)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Aufgabe der Erteilung von Erlaubnissen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wird wahrgenommen von:
- Tempelhof-Schöneberg
- Lichtenberg
Zuständig für: Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Pankow, Spandau, Reinickendorf