Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt/Ärztin approbiert oder Inhaber/-in einer Erlaubnis im Sinne der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf der Erlaubnis nach den Regelungen des Heilpraktikergesetzes. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

  • Wenn Ihre angestrebte Tätigkeit sich nur auf den Geist oder Seelenzustand des Klienten bezieht, benötigen Sie die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie.
  • Soll sich die auszuübende Tätigkeit nur auf das Gebiet der Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik, Ergotherapie oder Logopädie beziehen und Sie verfügen über eine entsprechende Berufserlaubnis/Ausbildung, erkundigen Sie sich bitte über die zu erfüllenden Erlaubnisvoraussetzungen im Heilpraktikerbereich.
Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis und übersenden Sie nach Aufforderung die notwendigen Unterlagen. Das können Sie schriftlich per Post, per E-Mail oder vor Ort erledigen.
  2. Die zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Legen Sie die Kenntnisüberprüfung (schriftlich und mündlich) ab.
  4. Bei positiver Prüfung aller Erlaubnisvoraussetzungen wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Nachweis mindestens einer abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung
  • Zuverlässigkeit
    Insbesondere dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vorliegen.
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
  • Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
    In Form einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Sicherstellung, dass die Ausübung der Heilkunde durch den/die Antragsteller/-in keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die aufsuchenden Patienten/innen darstellen wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
    Der Erlaubnisantrag kann mit Formular oder formlos schriftlich per Post, per E-Mail oder vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten gestellt werden.
  • Aktueller Lebenslauf
    In tabellarischer Form, mit Unterschrift, nicht mehr als 1-2 Seiten.
    (Übersendung in Papierform oder Abgabe vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten.)
  • Schulabschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie)
    (Übersendung in Papierform oder Abgabe vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten.)
  • Aktuelle Meldebescheinigung
    Nicht älter als drei Monate.
    (Übersendung in Papierform oder Abgabe vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten.)
  • Ärztliches Zeugnis/Attest (Original)
    • Das Ärztliches Zeugnis/Attest soll über die gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung Auskunft geben.
    • Es wird im Original nicht älter als drei Monate benötigt.
    • Das Ärztliches Zeugnis/Attest ist erst nach Aufforderung zu beantragen.
    (Übersendung in Papierform oder Abgabe vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten.)
  • Aktuelles Erweitertes Führungszeugnis (Original)
    • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, im Original nicht älter als drei Monate.
    • Das Erweiterte Führungszeugnis ist erst nach Aufforderung zu beantragen.

Gebühren

  • 400,00 Euro: Gesamtgebühr für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Die Gebühr wird in Teilbeträgen erhoben. Eine Gebühr ist erst nach Aufforderung zu bezahlen.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Gesundheitsamt Lichtenberg: Für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Lichtenberg, Reinickendorf
  • Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg: Für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf

Für Sie zuständig