Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt/Ärztin approbiert oder Inhaber/-in einer Erlaubnis im Sinne der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf der Erlaubnis nach den Regelungen des Heilpraktikergesetzes. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
- Wenn Ihre angestrebte Tätigkeit sich nur auf den Geist oder Seelenzustand des Klienten bezieht, benötigen Sie die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie.
- Soll sich die auszuübende Tätigkeit nur auf das Gebiet der Physiotherapie, Podologie, Chiropraktik, Ergotherapie oder Logopädie beziehen und Sie verfügen über eine entsprechende Berufserlaubnis/Ausbildung, erkundigen Sie sich bitte über die zu erfüllenden Erlaubnisvoraussetzungen im Heilpraktikerbereich.
- Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis und übersenden Sie nach Aufforderung die notwendigen Unterlagen. Das können Sie schriftlich per Post, per E-Mail oder vor Ort erledigen.
- Die zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Legen Sie die Kenntnisüberprüfung (schriftlich und mündlich) ab.
- Bei positiver Prüfung aller Erlaubnisvoraussetzungen wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Nachweis mindestens einer abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung
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Zuverlässigkeit
Insbesondere dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vorliegen. - Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
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Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
In Form einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Sicherstellung, dass die Ausübung der Heilkunde durch den/die Antragsteller/-in keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die aufsuchenden Patienten/innen darstellen wird.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Der Erlaubnisantrag kann mit Formular oder formlos schriftlich per Post, per E-Mail oder vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten gestellt werden. -
Aktueller Lebenslauf
In tabellarischer Form, mit Unterschrift, nicht mehr als 1-2 Seiten.
(Übersendung in Papierform oder Abgabe vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten.) -
Schulabschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie)
(Übersendung in Papierform oder Abgabe vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten.) -
Aktuelle Meldebescheinigung
Nicht älter als drei Monate.
(Übersendung in Papierform oder Abgabe vor Ort unter Beachtung der Sprechzeiten.) -
Ärztliches Zeugnis/Attest (Original)
- Das Ärztliches Zeugnis/Attest soll über die gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung Auskunft geben.
- Es wird im Original nicht älter als drei Monate benötigt.
- Das Ärztliches Zeugnis/Attest ist erst nach Aufforderung zu beantragen.
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Aktuelles Erweitertes Führungszeugnis (Original)
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, im Original nicht älter als drei Monate.
- Das Erweiterte Führungszeugnis ist erst nach Aufforderung zu beantragen.
Formulare
Gebühren
- 400,00 Euro: Gesamtgebühr für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Rechtsgrundlagen
- Heilpraktikergesetz (HeilprG) § 1
- 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV BE 1)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (GesPflGebO) Tarifstelle 27050
- Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) in der Fassung vom 25.05.2006
- Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) § 4
Hinweise zur Zuständigkeit
- Gesundheitsamt Lichtenberg: Für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Lichtenberg, Reinickendorf
- Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg: Für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf