Ausübung der Heilkunde - Erlaubnis am Standort Gesundheitsamt - Heilpraktikerbereich

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 – 12:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 – 12:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 108, 194
S-Bahn
  • S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
Tram
  • 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.
U-Bahn
  • U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Ausübung der Heilkunde - Erlaubnis

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne der Bundesärzteordnung zu sein, bedarf der Erlaubnis nach den Regelungen des Heilpraktikergesetz.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Nachweis mindestens einer abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung
  • Zuverlässigkeit
    Insbesondere keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen.
  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes
  • Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
    In Form einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Sicherstellung, dass die Ausübung der Heilkunde durch den/die Antragsteller*in keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die aufsuchenden Patienten/innen darstellen wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Es kann das im Internet als Download zur Verfügung gestellte Formblatt verwendet werden oder ein formloser Antrag gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:
    • ein kurzgefasster Lebenslauf,
    • eine beglaubigte Kopie des Schulabgangszeugnisses,
    • ein aktueller Auszug aus dem Melderegister.
  • Attest / Führungszeugnis
    Das Gesundheitsamt fordert zu einem späteren Zeitpunkt von der Antragstellerin / dem Antragsteller
    • ein aktuelles ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung,
    • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.

Gebühren

400,00 Euro.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Aufgabe der Erteilung von Erlaubnissen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wird wahrgenommen von:

  • Tempelhof-Schöneberg
für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf

  • Lichtenberg
für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Lichtenberg, Reinickendorf

Zuständig für: Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Pankow, Spandau, Reinickendorf