Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung am Standort Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
  • Sächsische Str. 28 10707 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 310929, 10639 Berlin
  • Tel.: (030)115
  • Fax: (030) 9028-5080
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Mittwoch

      12:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-12:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

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Die Terminbestätigung mit dem Zugangscode erhalten Sie per E-Mail.
Unterlagen zum Termin können Sie per E-Mail senden an:
videosprechstunde-kc@lageso.berlin.de

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Sie benötigen
• PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera

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Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung

Ihre Anschrift oder Ihr Name haben sich geändert.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.

Voraussetzungen

  • Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsmitteilung für das Schwerbehinderten-Feststellungs-Verfahren
    (unter "Formulare")
    • Der Umzug innerhalb Berlins kann telefonisch mitgeteilt werden.
    • Der Zuzug nach Berlin oder Wegzug aus Berlin muss schriftlich mitgeteilt werden.
    • Die Namensänderung kann schriftlich oder persönlich erfolgen.
    • Die Mitteilung des Todes muss schriftlich erfolgen.
  • ggf. Nachweise zur Adress-/ Namensänderung
    Geeignet sind Personalausweis, Pass oder andere Personenstandsdokumente wie Namensänderungsurkunde, Heiratsurkunde
  • ggf. Sterbeurkunde
    • Der Bescheid bzw. der Schwerbehindertenausweis sollten zur Regelung der Angelegenheiten noch für einige Zeit aufbewahrt werden.
    • Mit dem Tod des Antragstellers endet das laufende Verfahren. Es wird kein Bescheid mehr erteilt. Benötigen Erben einen Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht, wird dieser vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Amtshilfe beim Versorgungsamt angefordert.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.

Chat

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