Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung am Standort Versorgungsamt - Kundencenter
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Versorgungsamt - Kundencenter
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: -
- E-Mail: infoservice@lageso.berlin.de
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Öffnungszeiten
-
-
09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
Wenn Sie Ihr Lichtbild vergessen haben, kann ein Foto im Kundencenter aufgenommen werden. Dieser Service ist kostenfrei.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung
Ihre Anschrift oder Ihr Name haben sich geändert.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.
Voraussetzungen
- Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Erforderliche Unterlagen
-
Änderungsmitteilung für das Schwerbehinderten-Feststellungs-Verfahren
(unter "Formulare")
- Der Umzug innerhalb Berlins kann telefonisch mitgeteilt werden.
- Der Zuzug nach Berlin oder Wegzug aus Berlin muss schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Namensänderung kann schriftlich oder persönlich erfolgen.
- Die Mitteilung des Todes muss schriftlich erfolgen.
-
ggf. Nachweise zur Adress-/ Namensänderung
Geeignet sind Personalausweis, Pass oder andere Personenstandsdokumente wie Namensänderungsurkunde, Heiratsurkunde -
ggf. Sterbeurkunde
- Der Bescheid bzw. der Schwerbehindertenausweis sollten zur Regelung der Angelegenheiten noch für einige Zeit aufbewahrt werden.
- Mit dem Tod des Antragstellers endet das laufende Verfahren. Es wird kein Bescheid mehr erteilt. Benötigen Erben einen Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht, wird dieser vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Amtshilfe beim Versorgungsamt angefordert.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.