Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Ersatz beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde.
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde.
- Puttkamerstr. 16 - 18 , 10969 Berlin
- Tel.: (030) 90269-2300
- Fax: (030) 9028-3452
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Dienstag
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Mittwoch
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Donnerstag
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07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Freitag
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07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Anhalter Bahnhof
- S1
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- S25
- S26
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S Anhalter Bahnhof
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U-Bahn
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U Kochstr./Checkpoint Charlie
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U Hallesches Tor
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U Stadtmitte
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U Kochstr./Checkpoint Charlie
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Bus
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U Kochstr./Checkpoint Charlie
- M29
- N6
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Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
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Charlottenstr.
- M29
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
Sonstige Hinweise zum Standort
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Ersatz beantragen
Ersatzausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nach Verlust oder Diebstahl.
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
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ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
- Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung ausgestellt wurde.
- Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
Abt. III - Fahrerlaubniswesen
Sachgebiet III C 22
Puttkamerstr. 16-18
10969 Berlin
Gebühren
41,30 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Termine können über das Kontaktformular angefragt werden.