Veranstaltung - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund von personellen Engpässen ist die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle im Ordnungsamt Treptow-Köpenick in der Zeit vom 24.06.2022 bis einschließlich 29.06.2022 telefonisch nicht erreichbar. Hierfür bitten wir um Verständnis!
Für akute Verkehrsbehinderungen oder Störungen, die ein unmittelbares Eingreifen erfordern, wenden Sie sich bitte wie gewohnt direkt an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes unter (030) 90297 4601.
Pandemiebedingt können wir derzeit keine Spontankunden bedienen. Wir sind unter den oben genannten Zeiten telefonisch für Sie erreichbar. Sollte ein persönliches Vorsprechen nötig sein, bitten wir Sie vorab unter der Telefonnummer (030) 90297-4629 einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/wirtschaft/sprechzeiten.html
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten darum, im gesamten Dienstgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Veranstaltung - Erlaubnis beantragen
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
- Straßenfeste
- Umzüge
- Flohmärkte
- Sport-Veranstaltung
- Seifenkisten-Rennen
- Musik-Veranstaltung (Open-Air)
Voraussetzungen
-
Versicherungsschutz
Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein.
-
Rechtzeitiger Antrag
Stellen Sie den Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden.
-
Lageplan
Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
-
ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
- Straßen zu sperren oder,
- Halteverbots-Zonen einzurichten.
-
Veranstaltererklärung
Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) -
Nachweis über den Versicherungsschutz
zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
-
Schätzung der Besucherzahl
Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
-
ggf. Zustimmung von Betroffenen
Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
- die Zustimmung der Nachbarschaft
- die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
- die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
-
Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin)
-
ggf. GEMA Mitgliedschaft
falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA. -
Weitere Unterlagen
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.
Formulare
- Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden
Gebühren
- je nach Umfang der Veranstaltung
- Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.
Rechtsgrundlagen
- Strassenverkehrsordnung (StVO)
- Berliner Strassengesetz (BerlStrG)
- Grünanlagengesetz (GrünanlG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) § 11
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) - Feuerwerk
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) - Feuerwerk
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
- Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- 169
- 269
- N64
- N65
-
0.3km
Neuer Weg
- 169
- 269
- N64
- N65
-
0.4km
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 169
- 269
- N65
- X69
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
- N65
-
0.5km
Bellevuestr.
- N65
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- Tram
-
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
- 60
- 61
-
0.5km
Bellevuestr.
- 60
- 61
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten