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Veranstaltung - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen per E- Mail möglich!

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle findet ab 02.01.2023 ausschließlich per E-Mail statt! Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Weiterhin können ohnehin alle Gewerbemeldungen (Gewerbeanmeldungen,-ummeldungen und –abmeldungen) im Onlineverfahren unter www.berlin.de/ea/emeldung oder mit entsprechendem Formular per Post, Fax und E-Mail eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Anliegen bearbeitet werden können, für die das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig ist!

Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10.00 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!

Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de

Öffnungszeiten

Montag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Dienstag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Mittwoch
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Donnerstag
Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Freitag
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.

Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Veranstaltung - Erlaubnis beantragen

Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:

  • Straßenfeste
  • Umzüge
  • Flohmärkte
  • Sport-Veranstaltung
  • Seifenkisten-Rennen
  • Musik-Veranstaltung (Open-Air)

Voraussetzungen

  • Versicherungsschutz
    Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein.
  • Rechtzeitiger Antrag
    Stellen Sie den Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
    Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden.
  • Lageplan
    Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
  • ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
    Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
    Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
    • Straßen zu sperren oder,
    • Halteverbots-Zonen einzurichten.
    In solchen Fällen benötigen wir eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und anderen Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung erforderlich sind.
  • Veranstaltererklärung
    Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
    Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
    Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung)
  • Nachweis über den Versicherungsschutz
    zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
  • Schätzung der Besucherzahl
    Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
  • ggf. Zustimmung von Betroffenen
    Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
    • die Zustimmung der Nachbarschaft
    • die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
    • die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
  • Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
    wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin)
  • ggf. GEMA Mitgliedschaft
    falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
    Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA.
  • Weitere Unterlagen
    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.

Formulare

  • Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden

Gebühren

  • je nach Umfang der Veranstaltung
  • Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4-9 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.