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Veranstaltung - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Hohenzollerndamm 174-177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner StraßeZahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Veranstaltung - Erlaubnis beantragen
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
- Straßenfeste
- Umzüge
- Flohmärkte
- Sport-Veranstaltung
- Seifenkisten-Rennen
- Musik-Veranstaltung (Open-Air)
Voraussetzungen
-
Versicherungsschutz
Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein. -
Rechtzeitiger Antrag
Stellen Sie den Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden. -
Lageplan
Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne. -
ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
- Straßen zu sperren oder,
- Halteverbots-Zonen einzurichten.
-
Veranstaltererklärung
Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) -
Nachweis über den Versicherungsschutz
zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages -
Schätzung der Besucherzahl
Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier) -
ggf. Zustimmung von Betroffenen
Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
- die Zustimmung der Nachbarschaft
- die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
- die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
-
Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) -
ggf. GEMA Mitgliedschaft
falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA. -
Weitere Unterlagen
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.
Formulare
- Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden
Gebühren
- je nach Umfang der Veranstaltung
- Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.
Rechtsgrundlagen
- Strassenverkehrsordnung (StVO)
- Berliner Strassengesetz (BerlStrG)
- Grünanlagengesetz (GrünanlG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) § 7
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) - Feuerwerk
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) - Feuerwerk
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
- Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-9 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.