Veranstaltung - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:

  • Termingrund
  • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
  • Betriebsanschrift
  • Telefonnummer

Gewerbesprechstunde goes digital!
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.


Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Veranstaltung - Erlaubnis beantragen

Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
  • Straßenfeste
  • Umzüge
  • Flohmärkte
  • Sport-Veranstaltung
  • Seifenkisten-Rennen
  • Musik-Veranstaltung (Open-Air)

Voraussetzungen

  • Versicherungsschutz
    Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein.
  • Rechtzeitiger Antrag
    Stellen Sie den Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
    Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden.
  • Lageplan
    Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
  • ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
    Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
    Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
    • Straßen zu sperren oder,
    • Halteverbots-Zonen einzurichten.
    In solchen Fällen benötigen wir eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und anderen Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung erforderlich sind.
  • Veranstaltererklärung
    Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
    Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
    Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung)
  • Nachweis über den Versicherungsschutz
    zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
  • Schätzung der Besucherzahl
    Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
  • ggf. Zustimmung von Betroffenen
    Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
    • die Zustimmung der Nachbarschaft
    • die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
    • die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
  • Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
    wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin)
  • ggf. GEMA Mitgliedschaft
    falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
    Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA.
  • Weitere Unterlagen
    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.

Formulare

  • Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden

Gebühren

  • je nach Umfang der Veranstaltung
  • Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4-9 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.