Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern am Standort Jugendamt - Kita-Hort Gutscheinstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen und ausreichend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Kontaktdaten der für Sie richtigen Ansprechperson finden Sie auf der Internetseite des Jugendamtes Kontaktdaten Jugendamt .

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins.

Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.

Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
  • Dienstag

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  • Mittwoch

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  • Donnerstag

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  • Freitag

      Nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Hinweis für Terminkunden

Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein und tragen Sie bitte einen Nase-Mund-Schutz.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern

Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Förderung von Kindern
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
  • Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
    der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
  • Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
    wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll
  • Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
    (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird)
  • Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
  • Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
    (z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit)
  • Praktikumsvertrag
  • Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

kurzfristig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnbezirks.

Chat

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