Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege erweitern am Standort Jugendamt - Familienservicebüro

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 - 15:00 Uhr
  • Dienstag

      9:00 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch

      9:00 - 11:00 Uhr
  • Donnerstag

      14:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag

      9:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Familienservicebüro befindet sich im 1. Obergeschoss (Galerie)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege erweitern

Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erweiterung eines Kita-Gutscheins (Anmeldung zur Förderung von Kindern)
    Sie können die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular nutzen.
    • Bitte den Antrag ausfüllen, ausdrucken, von allen Sorgeberechtigten unterschreiben lassen und anschließend per Post an das zuständige Jugendamt schicken oder im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes abgegeben.
  • Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
    der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
  • Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
    wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll
  • Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
    (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird)
  • Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
  • Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
    (z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit)
  • Praktikumsvertrag
  • Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

kurzfristig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnbezirks.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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