Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern am Standort Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern
- Karl-Marx-Straße 83 , 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: 030 90239 3041
- E-Mail: Kindertagesbetreuung@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
telefonische Sprechzeit: 09.00 - 12.00 Uhr
-
Donnerstag
-
telefonische Sprechzeit 09.00 - 12.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Ihre Anfragen werden soweit wie möglich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet.
Aufgrund von begrenzten Speicher- und Druckkapazitäten bitten wir Anträge und Unterlagen per Briefpost (nicht per Email) zu übersenden oder in den Hausbriefkasten (Rathaus) einzuwerfen.
Aufgrund von begrenzten Speicher- und Druckkapazitäten bitten wir Anträge und Unterlagen per Briefpost (nicht per Email) zu übersenden oder in den Hausbriefkasten (Rathaus) einzuwerfen.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Rathaus Neukölln: 104, 167 Erkstr.: M41
- U-Bahn
-
- U-Bahn U Rathaus Neukölln: U7
Hinweise zur Anschrift des Standorts
2.Stock im Altbau im Rathaus Neukölln, Zimmer A 247 – A 264Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern
Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung zur Förderung von Kindern
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare") -
Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. -
Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll -
Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
(bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird) - Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
-
Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
(z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit) - Praktikumsvertrag
- Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
kurzfristig