Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern am Standort Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zur Optimierung der Sprechzeiten ist unter den bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen und Hygienemaßnahmen zur Vorsprache in allen Bereichen des Jugendamtes eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Auf der Internetseite Kontaktdaten des Jugendamtes finden Sie die notwendigen E-Mailadressen zur Terminvereinbarung.
Bitte achten Sie auf Pünktlichkeit.
Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.
Die Einhaltung der Hygienevorsichtsmaßnahmen ist äußerst wichtig.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein und tragen Sie bitte einen Nase-Mund-Schutz. Das ist für uns alle wichtig, insbesondere, um Menschen, die der Risikogruppe angehören und auch das Gesundheitssystem zu schützen.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00 - 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern

Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Förderung von Kindern
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
  • Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
    der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
  • Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
    wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll
  • Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
    (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird)
  • Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
  • Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
    (z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit)
  • Praktikumsvertrag
  • Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

kurzfristig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnbezirks.

Chat

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