Kita-Gutschein beantragen am Standort Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern
- Karl-Marx-Straße 83 , 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: 030 90239 3041
- E-Mail: Kindertagesbetreuung@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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telefonische Sprechzeit: 09.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag
-
telefonische Sprechzeit 09.00 - 12.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Ihre Anfragen werden soweit wie möglich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet.
Aufgrund von begrenzten Speicher- und Druckkapazitäten bitten wir Anträge und Unterlagen per Briefpost (nicht per Email) zu übersenden oder in den Hausbriefkasten (Rathaus) einzuwerfen.
Aufgrund von begrenzten Speicher- und Druckkapazitäten bitten wir Anträge und Unterlagen per Briefpost (nicht per Email) zu übersenden oder in den Hausbriefkasten (Rathaus) einzuwerfen.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Rathaus Neukölln: 104, 167 Erkstr.: M41
- U-Bahn
-
- U-Bahn U Rathaus Neukölln: U7
Hinweise zur Anschrift des Standorts
2.Stock im Altbau im Rathaus Neukölln, Zimmer A 247 – A 264Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kita-Gutschein beantragen
Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
Die Beantragung eines Kita-Gutscheins erfolgt immer beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita oder Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk besuchen soll. Bitte beachten Sie, dass Ihr Jugendamt Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen kann. Wir empfehlen, die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beizufügen.
Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab. In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Standortjugendamt abgeschlossen.
Sollten sich in der Zeit zwischen Anmeldung und Abschluss eines Betreuungsvertrages Änderungen insbesondere in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, so müssen Sie dies dem Jugendamt unverzüglich mitteilen.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie unabhängig vom gewünschten Betreuungsumfang den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes wird ohne weitere Bedarfsprüfung eine Teilzeitbetreuung (bis zu 7 Stunden täglich) gewährt. Für eine über diesen Anspruch hinausgehende Betreuung muss ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden.
Die Beantragung eines Kita-Gutscheins erfolgt immer beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita oder Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk besuchen soll. Bitte beachten Sie, dass Ihr Jugendamt Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen kann. Wir empfehlen, die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beizufügen.
Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab. In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Standortjugendamt abgeschlossen.
Sollten sich in der Zeit zwischen Anmeldung und Abschluss eines Betreuungsvertrages Änderungen insbesondere in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, so müssen Sie dies dem Jugendamt unverzüglich mitteilen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Erziehungsberechtigung
Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern. -
Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung. -
Wohnsitz in Berlin
Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin. -
Alter des Kindes
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule. -
Rechtzeitiger Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
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Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
Den Antragsvordruck ausgefüllt und unterschrieben per Post einreichen.
Bei Online-Abwicklung: Den Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post einreichen. -
Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
Der Nachweis kann zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden.
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind. -
Ausweis-Dokument (Kopie)
Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass -
Nachweis über Ihren Wohnsitz
Personalausweis oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen"). - Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
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Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
Zum Beispiel:
- eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
- eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
- ein Elterngeldbescheid;
- eine Studienbescheinigung;
- eine Ausbildungsbescheinigung;
- eine Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
- ein Praktikumsvertrag;
- ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6 bis 8 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.