Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Carl-Schurz-Straße 2/6 , 13597 Berlin
- Marc Kiele
- Tel.: (030) 90279-2367
- Fax: (030) 90279-2926
- E-Mail: vermessung@ba-spandau.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
09:00-15.00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-13.00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-15.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-15.00 Uhr
-
Freitag
-
09:00-14.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- 134
- N30
- N34
- M36
- M45
- 671
- 136
- 337
- N7
- X33
- X37
- X36
- RE8
- 137
- M37
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
-
S+U Rathaus Spandau
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE8
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RB14
-
S Spandau Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen
Sie benötigen eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung, wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Grunddienstbarkeit (Belastung) mit örtlichem Bezug, wie zum Beispiel ein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht, gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat.
Durch das Vermessungsamt kann eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden, wenn zum Beispiel der Inhalt der in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Grunddienstbarkeit (Belastung) örtliche Belange betrifft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Vermessungsamt.
Eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Sie dient der Begründung des Antrags auf Löschung eines grundstücksbezogenen Rechts beim Grundbuchamt. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Durch das Vermessungsamt kann eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden, wenn zum Beispiel der Inhalt der in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Grunddienstbarkeit (Belastung) örtliche Belange betrifft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Vermessungsamt.
Eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Sie dient der Begründung des Antrags auf Löschung eines grundstücksbezogenen Rechts beim Grundbuchamt. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit hat keine Grundlage mehr
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Angaben zum Grundstück
Lage, Grundbuchangaben - Aktueller Grundbuchauszug
- Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen; dies empfiehlt sich, wenn es sich um raumbezogene dingliche Rechte handelt (insbesondere Grunddienstbarkeiten).
- oder Notar/in