Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
-
Postanschrift10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-6504
- Fax: (030) 90277-7822
- E-Mail: post.vermessung@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
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09:00-15.00 Uhr
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Dienstag
-
09:00-15.00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-15.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-15.00 Uhr
-
Freitag
-
09:00-14.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S1
- S42
-
S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S42
-
S Schöneberg
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U-Bahn
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U Rathaus Schöneberg
- U4
-
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
U Eisenacher Str.
- U7
-
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
U Berliner Str.
- U7
- U9
-
U Rathaus Schöneberg
-
Bus
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Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
- M48
- M85
- M43
- 248
- M46
- N7X
-
Heylstr.
- 143
-
Rathaus Schöneberg
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Postanschrift:10820 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen
Wenn ein von einer Grunddienstbarkeit begünstigtes Grundstück (herrschendes Grundstück) geteilt wird, verbleibt das Recht der Nutzung der Grunddienstbarkeit nur auf dem Teil des herrschenden Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht. Über das Recht der Nutzung einer Grunddienstbarkeit kann das zuständige Vermessungsamt eine Begünstigungsbescheinigung erteilen, sofern die Lage eindeutig nachvollziehbar ist.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Begünstigungsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf Grundlage der erstellten Begünstigungsbescheinigung kann das Grundbuchamt die Erstreckung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Begünstigungsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf Grundlage der erstellten Begünstigungsbescheinigung kann das Grundbuchamt die Erstreckung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Im Grundbuch eingetragene Begünstigung verbleibt nach Teilung des Grundstücks auf dem herrschenden Teil
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf eine Begünstigungsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Angaben zum Grundstück
Lage, Grundbuchangaben - Aktueller Grundbuchauszug
- Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung (ohne örtliche Vermessung)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
- oder Notar/in