Grundstück - Grundstücksnummerbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über den Eingang Donaustraße

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      10:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Grundstücksnummerbescheinigung beantragen

Eine Grundstücksnummerbescheinigung bestätigt, welche Grundstücksnummern für ein Grundstück amtlich festgesetzt sind oder als festgesetzt gelten. Dabei werden die Positionen der Hauseingänge, Zugänge oder Hinweisschilder angegeben. Gegebenenfalls wird das Datum der Festsetzung mitgeteilt.

Es kann auch bescheinigt werden, ob und wann Grundstücksnummern aufgehoben, durch Umnummerierung ersetzt wurden oder durch Entwidmung von Straßen gegenstandslos geworden sind und damit als aufgehoben gelten.

"Hausnummern" heißen in Berlin "Grundstücksnummern", weil nicht nur bebaute, sondern auch unbebaute Grundstücke nummeriert werden können. Grundstücksnummern dienen der Orientierung und müssen bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Grundstücksnummerbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Kartenausschnitt, Skizze mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke

Gebühren

  • 32,00 Euro: je Grundstück/Grundstücksnummer

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Grundstück liegt.

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