Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
(Stand: 16.09.2022)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten Sie um Verständnis, dass derzeit keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Wegen anhaltender personeller Engpässe werden vorrangig Geburten und Sterbefälle beurkundet sowie vereinbarte Eheschließungen durchgeführt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens ist dennoch mit Verzögerungen zu rechnen. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Bitte beachten Sie unsere unten stehenden Hinweise zur Vaterschaftsanerkennung!
Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.
Weiteres zur Situation im Standesamt Marzahn-Hellersdorf erfahren Sie in der Pressemitteilung vom 4. August 2022.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.
- Sterbefälle anzeigen
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Erreichbarkeit (telefonisch)
Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen
Eheschließende können einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen erklären. Nach deutschem Recht können sie den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Beide Partner/innen können ihre bisherige Namensführung aber auch beibehalten. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens ist, solange die Ehe besteht, jederzeit möglich.
Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.
Voraussetzungen
-
Bestehende Ehe
Die Ehenamensbestimmung kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe bestehen. Nach Auflösung einer Ehe ist eine Ehenamensbestimmung nicht mehr möglich.
-
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
vor Ort möglich
-
Reisepässe oder Personalausweise
Beider Eheschließenden
-
Eheurkunde
Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
-
ggf. Geburtsurkunden
Sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
Gebühren
- keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 195
- N5
-
0.1km
U Hellersdorf
- Tram
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
0.1km
U Hellersdorf
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