Ehrenamtlicher Dienst im sozialen Bereich am Standort Amt für Soziales Lichtenberg
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Amt für Soziales Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-8335
- Fax: (030) 90296-8699
- E-Mail: info.sozialamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
9:00 bis 12:00 Uhr
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Donnerstag
-
9:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr (nur BAföG/AFBG)
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
- S-Bahn
-
- S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
- Tram
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- M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
- U-Bahn
-
- U 5 Friedrichsfelde
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Information des Amtes für Soziales hat erweiterte Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Ehrenamtlicher Dienst im sozialen Bereich
Die Aufgaben des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich umfassen im Wesentlichen:
- Entwicklung, Organisation und Förderung der ehrenamtlichen Arbeit,
- Betreuung der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Organisation von Beiräten,
- Organisation von Sozialkommissionen, Besuchsdiensten und Ähnliches,
- Organisation der Seniorenvertretung im Bezirk und
- Organisation der Gratulationen für Alters- und Ehejubilare.
Voraussetzungen
-
Geschäftsfähigkeit
Interessierte müssen geschäftsfähig sein und dürfen nicht unter Betreuung stehen. - Interesse an ehrenamtlicher Arbeit im sozialen Bereich
-
Vertrauenswürdigkeit
Keine maßgeblichen Einträge im Führungszeugnis. - Volljährigkeit
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Polizeiliches Führungszeugnis
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.