Ehrenamtlicher Dienst im sozialen Bereich
Die Aufgaben des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich umfassen im Wesentlichen:
- Entwicklung, Organisation und Förderung der ehrenamtlichen Arbeit,
- Betreuung der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Organisation von Beiräten,
- Organisation von Sozialkommissionen, Besuchsdiensten und Ähnliches,
- Organisation der Seniorenvertretung im Bezirk und
- Organisation der Gratulationen für Alters- und Ehejubilare.
Voraussetzungen
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Geschäftsfähigkeit
Interessierte müssen geschäftsfähig sein und dürfen nicht unter Betreuung stehen. - Interesse an ehrenamtlicher Arbeit im sozialen Bereich
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Vertrauenswürdigkeit
Keine maßgeblichen Einträge im Führungszeugnis. - Volljährigkeit
Erforderliche Unterlagen
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Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Polizeiliches Führungszeugnis
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Bürgerschaftliches Engagement (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung)
- bürgeraktiv Berlin (Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
- Berliner Sozialrecht
- Unfallversichert im freiwilligen Engagement (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Sicherheit für gute Taten (Unfallkasse Berlin)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.